AGB

Allgemeine Auftragsbedingungen

1. Allgemeines:

Diese Vertragsbedingungen sind sämtlichen der mit uns abgeschlossenen Verträge zugrunde zu legen. Unsere Vertragspartner sind mangels gegenteiliger Regelung beide Brautleute. Änderungen oder Ergänzungen unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Die Auftraggeber bestätigen, den Inhalt dieser Bedingungen zu kennen.

2. Vertragsabschluss:

Unsere Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen; wir erachten uns mangels gegenteiliger Vereinbarung an jedes unserer Angebote für vier Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, gebunden. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen Vertrages. Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen können wir zu einem angemessenen Preis von brutto € 120,– pro Stunde verrechnen, wenn der Vertragsabschluss von den Auftraggebern ohne in unserem Einfluss liegenden Gründen verweigert wird.

3. Preise:

Sämtliche unserer Preise verstehen sich als Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Auflaufende Barauslagen wie auszulegende Gebühren, Reisespesen, oder Kopierkosten sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet. 

4. Zahlung:

Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern das Datum des Einganges der Zahlung bei uns oder der Gutschrift bei der Zahlstelle maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge effektiv in der angegebenen Währung zu leisten. Sollte im Rahmen des Beratungsvertrages eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese gleichzeitig mit Abschluss des Beratungsvertrages in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Dies wird am Vertrag vermerkt. Ansonsten sind sämtliche Beträge binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug zu leisten. Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen stets zulasten der Auftraggeber. Wir sind berechtigt, für jede Einmahnung von fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von brutto € 15,– in Rechnung zu stellen. Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% p.m. in Rechnung zu stellen.

5. Ausführung unserer Leistungen:

Die von uns erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages unser Eigentum. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Insbesondere sind die Auftraggeber nicht berechtigt, gegen unseren ausdrücklichen Widerspruch von uns erstellte Pläne zu verwirklichen, sofern nicht sämtliche offenen Rechnungen bezahlt sind. 
Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden. Wir werden mit einzelnen Lieferanten wie z.B. Restaurantbetreibern, Musikgruppen oder Blumenfachgeschäften, keine eigenen Verträge abschließen, sondern kommen die einzelnen Verträge ausschließlich zwischen den Lieferanten und den Auftraggebern oder Dritten zustande. Insbesondere ergibt sich daraus, dass wir für Schlechterfüllungen durch einzelne Lieferanten nicht zur Haftung herangezogen werden können.

6. Stornobedingungen:

Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Beratungsvertrag zurückzutreten. Ein Vertragsrücktritt ist allerdings nicht bei einer Locationberatung oder Profi-Check-Organisationsberatung möglich; hier ist auch für den Verzicht auf die von der Auftragsnehmerin zu erbringender Leistung jedenfalls der vereinbarte Bruttopauschalpreis zur Gänze zu bezahlen. 

Für den Fall des Rücktrittes einer Komplettorganisation, einer Hochzeitstagsbetreuung, eines Weddingdesigns bzw. einer Teilorganisation richtet sich die Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen Hochzeitstag. Bis sechs Monate vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die Stornogebühr 80%, bis zwei Monate vor dem Hochzeitstag 90%, bis zwei Wochen vor dem Hochzeitstag 100% vom vereinbarten Bruttopreis. In jedem Fall haben wir das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden zu verrechnen. 

Kommt es zu einer Verschiebung der Hochzeit innerhalb desselben Jahres bleiben die im Beratungsvertrag vereinbarten Leistungen je nach Verfügbarkeit, insbesondere das vereinbarte Beratungshonorar unberührt. Sollten aufgrund der Terminverschiebungen zusätzliche Beratungsstunden, die über das im Vertrag vereinbarte Ausmaß hinausgehen erforderlich sein, so werden diese mit EUR 120,- brutto pro Stunde gesondert verrechnet. Bei Verschiebung in darauffolgende Jahre kann es zu einer Preisanpassung kommen. Die Zahlung des Beratungshonorars (exkl. etwaiger zusätzlicher Beratungsstunden, die eine Woche vor dem neuen Hochzeitstermin verrechnet werden) wird für den ursprünglich geplanten Hochzeitstermin vereinbart.

7. Gewährleistung und Schadenersatz:

Wir leisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für unsere Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen unsere Pläne oder ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind.
Für Schäden haften wir grundsätzlich nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

8. Sonstiges und Schlussbestimmungen:

Unsere Ansprüche können die Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Wir sind berechtigt, Daten über die Auftraggeber, die wir im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten, zu Zwecken des Marketings und ähnlichem zu verarbeiten.
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien als vereinbart. Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.

9. DSGVO- Datenschutzgrundverordnung:

Mit Unterzeichnung des Vertrages und der AGB´s willigt der Auftraggeber ein, dass Daten vom Auftragnehmer an beauftragte Unternehmen weitergeben werden dürfen. Diese Daten können beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: Datum, Namen der Auftraggeber, E-Mail-Adressen und Telefonnummer der Auftraggeber, Veranstaltungsort, Nationalität, Religion, Budget, Gästeanzahl und deren Details (e.g. Lebensmitteleinschränkungen), Details der Zeremonie und Lieferanteninformationen.
Der Auftragnehmer versichert nach bestem Wissen und Gewissen die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und nur die für die Planung der Hochzeit relevanten Details weiterzugeben.
Weitere Informationen zur Einhaltung der DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter „Datenschutzerklärung“.